Rechtssicherheit für Unternehmer und Führungskräfte Schutz der Mitarbeiter vor Stromunfällen Reduzierung von Brand- und Ausfallrisiken Erfüllung von Versicherungsauflagen Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaft
Bußgelder und Auflagen durch Aufsichtsbehörden Probleme mit der Berufsgenossenschaft im Schadensfall Haftungsrisiko für die Geschäftsführung bei Unfällen Erlöschen von Versicherungsansprüchen bei Brand- oder Personenschäden
Ein Prüfprotokoll mit allen Messergebnissen Eine Prüfplakette am Gerät/der Anlage mit dem nächsten Prüftermin Auf Wunsch eine digitale Dokumentation für die betriebliche Übersicht
Sichtprüfung (Beschädigungen, Kennzeichnungen, Vollständigkeit) Messungen (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Auslösezeiten von Schutzschaltern) Funktionsprüfung Dokumentation mit Prüfprotokollen und Prüfplaketten
Nur befähigte Personen z.B. Elektrofachkräfte oder Sachkundige Personen, dürfen diese Prüfungen durchführen. Sie müssen über die notwendige Fachkenntnis, Erfahrung und geeignete Messgeräte verfügen.
Die Prüffristen hängen von der Nutzung und Gefährdung ab: Ortsveränderliche Geräte: in der Regel alle 6 bis 24 Monate Ortsfeste Anlagen: in der Regel alle 4

