Ortsveränderliche elektrische Geräte (z. B. Computer, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel) Ortsfeste elektrische Anlagen (z. B. Verteilungen, Maschinen, Steckdosen) Maschinen, Werkzeuge und Betriebsmittel nach BetrSichV Leitern, Tritte und persönliche
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Dies betrifft kleine Betriebe genauso wie große Unternehmen, unabhängig von Branche oder Mitarbeiterzahl.
Die wichtigste Grundlage ist die DGUV Vorschrift . Für Arbeitsmittel gelten weitere Vorschriften und Normen, z. B. BetrSichV, TRBS und DGUV-Regeln.
Die DGUV-Prüfung ist die vorgeschriebene sicherheitstechnische Überprüfung elektrischer Betriebsmittel, Anlagen und Maschinen soie allen Arbeitsmitteln nach den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ziel ist es,
Bußgelder oder Auflagen durch Behörden Probleme bei Versicherungsleistungen im Brandfall Erhöhtes Haftungsrisiko für die Geschäftsführung Höheres Risiko für Personen- und Sachschäden
Regelmäßige Tätigkeiten sind u. a.: jährliche Brandschutzbegehungen halbjährliche oder jährliche Unterweisungen Teilnahme an Übungen kontinuierliche Kontrolle von Brandschutzmaßnahmen

