Die Prüffristen hängen von der Nutzung und Gefährdung ab:
- Ortsveränderliche Geräte: in der Regel alle 6 bis 24 Monate
- Ortsfeste Anlagen: in der Regel alle 4 Jahre, bei besonderen Bedingungen kürzer
- Maschinen und Betriebsmittel: gemäß Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung
- Leitern/Tritte: mindestens 1x jährlich


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