Die Prüffristen hängen von der Nutzung und Gefährdung ab:

  • Ortsveränderliche Geräte: in der Regel alle 6 bis 24 Monate
  • Ortsfeste Anlagen: in der Regel alle 4 Jahre, bei besonderen Bedingungen kürzer
  • Maschinen und Betriebsmittel: gemäß Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung
  • Leitern/Tritte: mindestens 1x jährlich