Ja, in vielen Fällen. Die Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Vorschrift 1 sowie aus den Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften (z. B. für Krankenhäuser, Versammlungsstätten,
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Unternehmen bestellte Person, die für die Organisation, Überwachung und Verbesserung des betrieblichen Brandschutzes zuständig ist

